Das Museum als ausserschulischer Lernort

Für Schulen

Klasse im Museum
Staunen inklusive: Ein Besuch im Naturhistorischen Museum hinterlässt nachhaltige Eindrücke. NMBE Schäublin

Jährlich besuchen über 1000 Schulklassen das Naturhistorische Museum, um ihren Unterricht spannend zu erweitern.

Für Schulen und gleichgestellte Institutionen bieten wir kostenlos Unterrichtsmaterialien, Beratung, Weiterbildungskurse und Räumlichkeiten an. Führungen mit Schulklassen werden aus Kapazitätsgründen nicht angeboten. Stattdessen haben wir (fast) alles andere im Angebot, was den Unterricht fesselnd und zielführend gestaltet:

Reservation und Anmeldung

Für Reservationen der Räume, Schulmobile, Hands-on-Materialien und Einstiegsspiele, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es an pica@nmbe.ch

Für einen eigenständigen Museumsbesuch mit der Klasse ohne Raum- oder Materialreservationen ist keine Anmeldung erforderlich! 

Ausnahme ist die  Sonderausstellung Insektensterben – Alles wird gut

Das Picknicken ist in unseren Picknickecken im 1. und 3. Stock sowie im Garten erlaubt. Das Platzangebot in den Picknickecken ist jedoch beschränkt und eine Reservation nicht möglich.

Spielregeln für Schulklassen, Kitas und andere Gruppen

An die Betreuungspersonen von Jugendlichen und Kindern

Wir begrüssen Sie herzlich und freuen uns, dass sie unser Museum besuchen. Damit Ihr Besuch zu einem schönen und bleibenden Erlebnis wird, bitten wir Sie, folgende Spielregeln zu beachten: Das Naturhistorische Museum ist eine Kulturinstitution welche viel tut, um Jugendlichen und Kindern einen spannenden und erlebnisreichen Besuch zu ermöglichen. Bitte beachten und respektieren Sie mit Ihren Kindern während des Aufenthaltes aber auch die anderen Museumsgäste, welche wie Sie das Museum geniessen möchten.

  1. Die Betreuungsperson ist verantwortlich für die Gruppe, sorgt dafür, dass sie geschlossen geführt wird und die Hausordnung befolgt wird. In Bezug auf Ruhe, Distanz und Bewegungsdrang leitet sie die Gruppe zu einem rücksichtnehmenden Umgang mit Personen und Objekten an. Bei Nichtbeachtung ist sie Ansprechperson für die Aufsicht. Bei einer Aufteilung der Gruppe ist je nach dem pro Teilgruppe eine zusätzliche Begleitperson notwendig.
  2. Bitte berühren Sie nur die für diesen Zweck gekennzeichneten Objekte.
  3. Im Wald-Erlebnisraum «Picas Nest» ist Klettern erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinderwagen, Möbel, Stühle oder andere Gegenstände mit in die Ausstellung zu nehmen. Im restlichen Museum ist Klettern nicht gestattet.
  4. Sofern nicht anders gekennzeichnet, dürfen Kinderwagen mit in die Ausstellungen genommen werden. Es stehen Kinderwagenplätze zur Verfügung. Bitte stellen Sie keine Wagen vor Notausgängen, Fluchttüren oder in schmalen Gängen ab.
  5. Essen und Trinken ist nur in den gekennzeichneten Picknickecken und im Museumscafé gestattet. Bitte hinterlassen Sie die Picknickecken in sauberen Zustand.
  6. Bitte beachten Sie, dass es im Museum keine Schlafplätze hat. Auch ist es nicht erlaubt, Kinder auf den Böden schlafen zu lassen.
  7. Bei Bedarf stehen Sitzgelegenheiten und Schreibunterlagen zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an eine Aufsichtsperson.
  8. Für unsachgemässe Behandlung und Verluste an museumseigenen Gegenständen und Einrichtungen haftet die Schule/Institution als Veranstalter des Besuchs.

Das Museumspersonal hat die Aufgabe, für die Einhaltung der Hausordnung und für die Sicherheit von Personen und Objekten zu sorgen. Den Anweisungen des Museumspersonals ist darum jederzeit Folge zu leisten.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Gruppe einen spannenden und schönen Museumsbesuch, und freuen uns darauf, Sie bald wieder bei uns begrüssen zu dürfen!

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe, Ihr Team des Naturhistorischen Museums Bern

Hausordnung

Sehr geehrte Besuchende, wir begrüssen Sie herzlich und freuen uns, dass sie unser Museum besuchen. Damit der Besuch für alle Gäste so angenehm wie möglich ist, hat unser Museum eine verbindliche Hausordnung. Damit wollen wir eine ungestörte Atmosphäre für alle sicherstellen und den Schutz von Objekten und Gebäuden wie auch die allgemeine Sicherheit gewährleisten.

Die Hausordnung ist für alle Besuchende verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie die Regelungen an.

  1. Lehrpersonen, Gruppenleitende und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen das Museum ohne Begleitung Erwachsener besuchen.
  2. Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt, beschädigt oder auf andere Weise beeinträchtigt werden. Besuchende haften für alle durch unsachgemässe Behandlung entstandenen Schäden.
  3. Essen und Trinken ist nur in den gekennzeichneten Picknickecken und im Museumscafé gestattet. Im ganzen Museumsgebäude gilt ein generelles Rauchverbot.
  4. Kinderwagen dürfen, sofern nicht anders gekennzeichnet, mit in die Ausstellungen genommen werden. Es stehen Kinderwagenplätze zur Verfügung. Bitte stellen Sie keine Wagen vor Notausgängen, Fluchttüren oder in schmalen Gängen ab.
  5. Fotografieren und Filmen ist für private Zwecke in den Ausstellungsräumen gestattet. Ausnahmefälle z.B. in Sonderausstellungen sind entsprechend gekennzeichnet.
  6. Grosse Taschen und Rucksäcke, Schirme, Regenbekleidung und weitere sperrige Gegenstände müssen in den Schliessfächern oder an der Garderobe deponiert werden.
  7. Die Mitnahme von Tieren in die Ausstellungsräume ist nicht gestattet, ausgenommen sind zertifizierte Begleithunde.
  8. Beleidigungen, Diskriminierung, Rassismus, sexuelle Belästigung und jegliche Form von übergriffigem Verhalten gegenüber anderen Besuchenden und dem Museumspersonal werden nicht akzeptiert.
  9. Das Museumspersonal hat die Aufgabe, für die Einhaltung der Hausordnung und für die Sicherheit von Personen und Objekten zu sorgen. Den Anweisungen des Museumspersonals ist darum jederzeit Folge zu leisten.
  10. Besuchende, die nach erfolgten Anweisungen weiterhin gegen die Hausordnung verstossen, kann der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden.